ALLGEMEINES
a) Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote und alle Vertragsabschlüsse mit uns, einschließlich Beratung und sonstige vertragliche Leistungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner haben keine Gültigkeit, außer wir haben das ausdrücklich und schriftlich anerkannt. Etwaige Unwirksamkeit einzelner Bedingungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
b)Telegraphische, fernschriftliche und telefonische Aufträge sind für uns erst verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Mündliche Erklärungen von Angestellten bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
c)Unsere Angebote sind freibleibend.
ANGEBOT UND AUFTRAGSANNAHME
Unsere Kataloge, Angebots- und Informationsschreiben u. a. informieren Sie über unser Angebot. Kaufverträge kommen mit der Annahme (Auftragsbestätigung) einer Bestellung zustande. Bei von der Bestellung abweichender Auftragsbestätigung gilt die Lieferung in der von uns bestätigten Ausführung als vereinbart, wenn der Käufer nicht innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung widerspricht.
LIEFERZEIT
a)Sind keine Liefertermine vereinbart, wohl aber eine nach bestimmten Zeiträumen bemessene Lieferzeit, so beginnt diese mit dem Tag der Freigabe oder Druckfreigabe durch den Kunden. Sie endet mit dem Tag, an dem die Ware zum Versand gebracht oder wegen Versandunmöglichkeit eingelagert wird. Für die Dauer der Prüfung der Andrucke, Fertigungsmuster u. ä. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffens einer Stellungnahme. Verlangt der Auftraggeber nach Auftragserteilung Änderungen des Auftrages, welche die Anfertigungsdauer beeinflussen, so beginnt eine neue Lieferzeit, und zwar mit der Bestätigung der Änderung. Falls eine Überschreitung der Lieferzeit durch Umstände verursacht wird, die wir nicht zu vertreten haben, ist der Auftraggeber nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder uns für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. Die Nichteinhaltung einer Lieferzeit berechtigt den Käufer zum Rücktritt nur dann, wenn die Verzögerung von uns zu vertreten ist und er nach Eintritt des Liefertermins schriftlich eine dem Auftragsobjekt angemessene Frist, mindestens aber 2 Wochen, für die Lieferzeit gesetzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzten Frist den Rücktritt angekündigt hat. Schadenersatzansprüche sind in Fällen leicht fahrlässiger Lieferverzögerung auf 5 % des Nettowertes derjenigen Lieferung, mit der wir in Verzug sind, beschränkt. Dies gilt auch für deliktische Ansprüche. Gegenüber dem in § 24/1 AGB-Gesetz genannten Personenkreis ist die Haftung auch im Falle grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
b)Sind wir durch höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen oder sonstige unvorhergesehene Ereignisse, die trotz vernünftigerweise zu erwartenden Vorsichtsmaßnahmen nicht vermieden werden konnten – gleich ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eingetreten -, wie Betriebsstörung, Rohstoffmangel, Laderaummangel, behördliche Eingriffe, Energiemangel, an der Erfüllung unserer Lieferverpflichtungen gehindert, verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise, auch wenn derartige Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Treten Ereignisse im vorgenannten Sinne außerhalb eines Verzuges ein und wird die Lieferung dadurch nachträglich unmöglich oder für uns unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
c)Bei Liefer- oder Leistungsverzug oder durch uns verschuldeter Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung sind Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegt. Im Übrigen gilt die max. Haftungshöhe gem. Abschnitt a).
KORREKTUREN
Korrekturen gleich welcher Art (z. B. Texte, Farben, Formen, Dekore), auch Korrekturen von Lieferanschriften etc. bedürfen der Schriftform. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu prüfen und schriftlich für druckreif zu erklären. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. Satz und Andruck werden auch dann berechnet, wenn ein Auftrag zurückgezogen wird.
ANDRUCKMUSTER
Wird, gleich aus welchen Gründen, auf ein Andruck-Muster verzichtet, so erlischt jegliches Reklamationsrecht in bezug auf Dekorfarben und Dekorelemente.
QUALITÄT
a)KAFFEEBECHER/GLÄSER/SCHILDER
Kaffeebecher liefern wir i.d.R. in Standard Qualität, d.h. es gibt keine sog. Fehlwarenqualität oder Beimischungen.
b)DRUCKQUALITÄT (keramischer Buntdruck)
Abweichungen im Druckbild zur gestellten Farbkopie oder Proof sind möglich, weil es sich um Hochtemperaturfarben handelt und weil die Abweichung des Porzellan- oder Glasgrundkörpers i.d.R. „gebogen“ ist.
FARBWIEDERGABE
Keramische Buntdruckfarben werden nicht nach Pantone- oder HKS-Skalen hergestellt. Sie lassen sich lediglich an diese bedingt angleichen. Auch aufgrund thermischer Einflüsse (Dekorbrand bei 840°C-1.200°C), daraus resultierende chemische Reaktionen und aditive Farbmischung der Dekorfarben mit der darunter liegenden Glasur.
IMPRIMATUR (Druckerlaubnis)
Mit der Imprimatur übernimmt der Besteller die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Farbkopie, Andruckmuster oder gestelltem Produktionsmuster ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß den üblichen Toleranzen im keramischen Buntdruck werden akzeptiert. Der Hersteller haftet somit nur für Produktionsfehler bei gewünschten Produktionen ohne Imprimatur haftet der Besteller vollumfänglich.
TELEFON
Für telefonisch übermittelte Daten kann keine Gewähr übernommen werden. Dies gilt insbesondere für übermittelte Gravuren oder Drucktexte.
PREISE
Sämtliche Preise verstehen sich in € ab unserem Produktionswerk.
LIEFERMENGEN
Im Allgemeinen wird die bestellte Menge geliefert. Mehr/Minderlieferung bis zu 5 % sind bei Sonderanfertigungen und Drucksachen aus produktionstechnischen Gründen zu akzeptieren.
BERECHNUNGEN
Lieferungen erfolgen auf Rechnung, ggf. gegen Vorauskasse und nicht per Nachnahme.
DRUCKFARBEN
Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Farbabweichungen vom Original vorkommen. Sie berechtigen nicht zur Mängelrüge.
VERSAND
Die Ware wird – soweit nichts anderes vereinbart ist – auf Gefahr und zu Lasten des Käufers versandt. Die Ware ist sofort nach Empfangsnahme durch den Besteller oder seinem Beauftragten auf Transportschäden zu prüfen. Die Wahl von Versandart und –weg behalten wir uns vor. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst dann abzunehmen, wenn von diesem der Schaden anerkannt ist (Foto und Unterschrift vom frachtführer sind ausreichend zur Dokumentation). Selbst-Abholern, die keinen Euro-Palettentausch bei Abholung vornehmen, werden die Euro-Paletten in Rechnung gestellt.
EINZELBESTIMMUNGEN
Auch bei Änderungen oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen verbindlich.
PUBLIKATIONEN
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass es dem Auftragnehmer gestattet ist, im Rahmen der Geschäftstätigkeit das Produkt des Auftraggebers, sei es ein Gegenstand oder eine graphische Gestaltung eines Bildes oder eine Aufschrift, für Werbezwecke zu verwenden und in Katalogen/Prospekten des Auftragnehmers abzubilden.
ABRUFAUFTRÄGE
Wenn nichts anderes vereinbart wird, ist der Preis für den Gesamtauftrag bei Auslieferung der ersten Teilmenge fällig. Für die einzelnen Teilmengen gilt der Punkt Liefermengen entsprechend.
EIGENTUMSVORBEHALT
Die gelieferte Menge bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises sowie aller mit dem Vertragsverhältnis zusammenhängenden Nebenforderungen und aller sonstigen vom Käufer aus der Geschäftsverbindung mit uns geschuldeten Forderungen unser Eigentum. Vor vollständiger Bezahlung darf die gelieferte Ware weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisforderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht und unsere schriftliche Einverständniserklärung vorliegt. Die Forderungen des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei allen Bestellungen ist an erster Stelle der Verein oder das Unternehmen unser Schuldner. Kommt der Verein oder das Unternehmen seinen Verbindlichkeiten nicht nach, so haftet an zweiter Stelle stets der Unterzeichner der Bestellung, da die Legitimation des Auftraggebers bzw. dessen Bevollmächtigung durch uns nicht geprüft werden kann. Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn eine Bestellung im Namen und im Auftrag eines Dritten erfolgt.
MÄNGELHAFTUNG
Beanstandungen sind nur innerhalb von drei Tagen nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht des Auftraggebers zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Technische oder sonstige Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung bzw. Leistung führen.
Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 30 Tagen, nachdem die Ware bzw. Leistung in den Besitz des Käufers übergegangen ist, bei uns eintrifft. Für Nichtkaufleute bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.
Wir behalten uns das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Nur im Falle des Fehlschlages von Nachlieferung und/oder Ersatzlieferung kann der Besteller wahlweise Wandlung oder Minderung verlangen. Seine Berechtigung, von uns Schadenersatz wegen etwaiger Mängel zu fordern, ist auf Fälle vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schadensverursachung durch uns oder unsere Mitarbeiter beschränkt. Handels- und branchenübliche Toleranzen berechtigen nicht zur Mängelrüge.
Weitreichende Abweichungen in der Beschaffenheit des gelieferten Materials können nicht beanstandet werden, wenn sie gemäß der Lieferungsbedingungen der Vorlieferanten, die dem Auftraggeber auf Anforderung zugesandt werden, zulässig sind. Bei individuellen Beratungen in formulartechnischer, organisatorischer und sonstiger Hinsicht durch unsere Mitarbeiter kann eine Garantieleistung nicht übernommen werden. Fälle, in denen wir eine Garantieleistung ausdrücklich übernommen haben, bleiben von der vorgenannten Bestimmung unberührt. Sie muss jedoch schriftlich erteilt sein. Gegenüber dem § 24/1 AGB-Gesetz genannten Personenkreis ist die Haftung auch im Falle grober Fahrlässigkeit auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Offener/verdeckter Schaden:
Sind im Rahmen der allgemeinen deutschen Speditionsbedingungen schriftlich anzumelden:
- offener Schaden / Fehlmengen am Rollschein
- verdeckter Schaden / Fehlmengen innerhalb 3 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware
- unsere Versicherung behält sich vor, Schäden direkt per Sachverständigen vor Ort zu begutachten.
Die Lieferwoche legen wir nach Orderklarheit bzw. mit Freigabe des Andruckmusters fest. Bei Eintreten von Lieferverzug durch höhere Gewalt (Streiks, Unwetter, Unruhen auf See und dergleichen ob in Fernost oder Europa) kann keine Haftung übernommen werden.
UNVERMÖGEN UND LIEFERUNG
Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung von Artikeln ohne unser Verschulden unmöglich machen oder zumindest so erschweren, dass die Lieferung unzumutbar wird wie z. B. Fälle höherer Gewalt, Streiks, behördliche Maßnahmen, Betriebsstörungen u. ä. entbinden – auch wenn diese Umstände in der Person oder in dem Betrieb unserer Vertragslieferanten liegen – für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Diese Ereignisse berechtigen uns, auch ohne Schadenersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
SONSTIGE VERTRAGSVERLETZUNGEN
Bei Verletzungen jedweder vertraglichen Pflichten, die neben der gesetzlichen Mängelhaftung bestehen könnten, haften wir im Übrigen nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Lieferers oder eines seiner oder unserer leitenden Angestellten beruhen.
ZAHLUNGSWEISE
Die Rechnung wird unter dem Tag des Auslaufs der Ware bzw. der Teillieferung ausgestellt. Wird eine bestellte Ware nach Fertigstellung und vor der Auslieferung an den Auftraggeber bei uns oder in unserem Auftrag eingelagert, so wird die Rechnung unter dem Datum der Fertigstellung der Ware ausgestellt. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen innerhalb 10 Tagen mit 2 % Skonto, innerhalb 30 Tagen ohne Abzug zahlbar.
SONDERVEREINBARUNGEN
Sondervereinbarungen aller Art bei Abweichungen von vorstehenden Bedingungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Abmachungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit der schriftlichen Bestätigung.
ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Urkundenprozessen ist Weimar. Für die vertraglichen Beziehungen gilt deutsches Recht. |